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   VG Berlin, 24.06.2004 - 29 A 71.98   

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VG Berlin, 24.06.2004 - 29 A 71.98 (https://dejure.org/2004,31000)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.06.2004 - 29 A 71.98 (https://dejure.org/2004,31000)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 29 A 71.98 (https://dejure.org/2004,31000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Restitution wegen der Entstehung eines Notwegerechts bei bereits bestehender ausreichender Zuwegung; Voraussetzungen für die Rückgabe eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG); Ausschluss der Rückgabe eines Grundstücks wegen der Planung eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Notwegerecht; Zuwegung; Grün- bzw. Sportanlagen; Erholungsfläche; Nachbargrundstück; Hinterliegergrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VG Berlin, 24.06.2004 - 29 A 71.98
    Offen bleiben kann auch, ob sich der Beklagte auf den Restitutionsausschluss wegen der Entstehung eines Notwegerechts von vornherein nicht berufen kann, weil dieser Rechtsgedanke ein Ausfluss des Eigentumsschutzes gem. Art. 14 GG ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3. 1976 - IV C 7/74 - a.a.O.) und sich die öffentliche Hand nicht auf dieses Grundrecht berufen kann (vgl. zum Meinungsstand hinsichtlich der Grundrechtsträgereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Bryde in von Münch/Kunig, Kommentar zum Grundgesetz, 5. Aufl. 2000 Rn. 8 zu Art. 14 und Krebs in demselben Grundgesetzkommentar, Rn. 41 ff. zu Art. 19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]/108 - "Art. 14 schützt nicht das private Eigentum, sondern das Eigentum Privater").

    Nach der baurechtlichen Rechtsprechung, an die die einschlägigen vermögensrechtlichen Entscheidungen anknüpfen, gilt der Grundsatz dann nicht, wenn die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks so unwesentlich wäre, dass der Nachbar die damit verbundenen Nachteile ohne weiteres hinnehmen müsste (Rechtsgedanke von § 906 Abs. 1 BGB - vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1976 - IV C 7/74 - BVerwGE 50, 282/291).

  • BVerwG, 22.09.1997 - 7 B 157.97

    Volkseigenes Grundstück - Eigenheim - Dingliches Nutzungsrecht - Teilrückgabe -

    Auszug aus VG Berlin, 24.06.2004 - 29 A 71.98
    Dies hindert jedoch nicht eine teilweise Rückgabe der übrigen Flächen (ständige Rechtsprechung des BVerwG; vgl. Beschluss vom 22. September 1997 - 7 B 157.97 - VIZ 1998, 35 m.w.N.).

    Die Entstehung dieses Rechts stellt für den Eigentümer des benachbarten Grundstücks regelmäßig eine Belastung seines Grundeigentums dar, die er nicht ohne weiteres hinzunehmen braucht (BVerwG, Beschluss vom 22. September 1997 - 7 B 157/97-a.a.O.).

  • BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99

    Grundstücksrückübertragung; Unmöglichkeit der Rückgabe; Notwegrecht; übernommene

    Auszug aus VG Berlin, 24.06.2004 - 29 A 71.98
    Infolge der mit der Restitution hervorgerufenen divergierenden Eigentumsverhältnisse entsteht lediglich erstmals das Bedürfnis, die bisher in der Rechtswirklichkeit unproblematische Benutzbarkeit der Zufahrt für den neuen Eigentümer zu sichern (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 7 C 20/99 - VIZ 2000, 667 und BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 7 B 50/01 ).

    Dies oder eine gleichwertige Zufahrt hat der Beklagte zu gewährleisten, was sich aus einer entsprechenden Anwendung von § 16 Abs. 2 S. 1 VermG ergibt und hier zu tenorieren war (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 7 C 20.99 - a.a.O.).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VG Berlin, 24.06.2004 - 29 A 71.98
    Offen bleiben kann auch, ob sich der Beklagte auf den Restitutionsausschluss wegen der Entstehung eines Notwegerechts von vornherein nicht berufen kann, weil dieser Rechtsgedanke ein Ausfluss des Eigentumsschutzes gem. Art. 14 GG ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3. 1976 - IV C 7/74 - a.a.O.) und sich die öffentliche Hand nicht auf dieses Grundrecht berufen kann (vgl. zum Meinungsstand hinsichtlich der Grundrechtsträgereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Bryde in von Münch/Kunig, Kommentar zum Grundgesetz, 5. Aufl. 2000 Rn. 8 zu Art. 14 und Krebs in demselben Grundgesetzkommentar, Rn. 41 ff. zu Art. 19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]/108 - "Art. 14 schützt nicht das private Eigentum, sondern das Eigentum Privater").
  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98

    Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund;

    Auszug aus VG Berlin, 24.06.2004 - 29 A 71.98
    Dies ist u.a. der Fall, wenn die Restitution zu einem rechtswidrigen Zustand führen würde, der mit den gegebenen rechtlichen Mitteln nicht beherrschbar wäre (Urteil des BVerwG vom 29. Juli 1999 - 7 C 31.98 - Buchholz 428 Nr. 2 zu § 4 Abs. 1).
  • BVerwG, 22.10.2001 - 7 B 50.01

    Streit über die Rückübertragung eines Grundstücks, welches der Klägerin durch

    Auszug aus VG Berlin, 24.06.2004 - 29 A 71.98
    Infolge der mit der Restitution hervorgerufenen divergierenden Eigentumsverhältnisse entsteht lediglich erstmals das Bedürfnis, die bisher in der Rechtswirklichkeit unproblematische Benutzbarkeit der Zufahrt für den neuen Eigentümer zu sichern (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 7 C 20/99 - VIZ 2000, 667 und BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 7 B 50/01 ).
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